Österreich fördert die
    Abdeckung von Güllegruben

    Offene Güllegruben müssen bei den meisten landwirtschaftlichen Betrieben bis zum 1. Jänner 2028 abgedeckt werden. Von 2023 bis 2027 werden in Österreich Investitionen in Emissionsschutzdächer gefördert.

    Die neue Ammoniakreduktionsverordnung stellt österreichische Landwirte vor Herausforderungen. Kurz zusammengefasst treten ab dem 1. Januar 2023 folgende Regelungen in Kraft:

    • Wirtschaftsdünger müssen schneller im Boden eingerarbeitet werden, das gilt insbesondere für Harnstoffdünger.
    • Dokumentationspflicht: Die Ausbringung und Einarbeitung von Düngemitteln muss dokumentiert werden.
    • Abdeckung von Anlagen oder Behältern zur Lagerung von flüssigem Wirtschaftsdünger und Gärrest: Behälter ab einem Fassungsvermögen von 240 m³ sind ab dem 1. Jänner 2028 mit einer dauerhaft wirksamen, vollflächigen Abdeckung auszustatten. (LKO, 2022)

    Im Gegenzug werden Investitionen in Maßnahmen zur Verbesserung der Umweltwirkung insbesondere im Hinblick auf Bodenschutz, Emissionsvermeidung und Ressourcenschonung staatlich mit 20- 40% bezuschusst.

    AGROTEL hat die optimale Lösung und bietet zuverlässige Emissionsschutzdächer, welche die Regelungen zum Umweltschutz erfüllen und Ihre Güllegrube langfristig und sicher abdecken. 

    Freitragendes Kuppeldach:

    Für Behälter bis 22 m Durchmesser bietet AGROTEL das patentierte, freitragende Kuppeldach. Die Abdeckung wird ohne Mittelstütze aufgesetzt und kann so bei laufendem Betrieb, ohne Entleeren des Behälters, montiert werden.

    Behälterabdeckung mit Mittelstütze:

    Behälter bis 40 m werden mit der Behälterabdeckung mit Mittelstütze überdacht.

    Die österreichischen AGROTEL-Fachberater sind selbst in der Landwirtschaft zuhause und stehen Ihnen bei der Projektplanung und Antragsabwicklung zuverlässig zur Seite.