Gülleabdeckungen & Emissionsschutz

    Neue Klimaschutzverordnungen halten die Landwirtschaft auf Trab und stellen sie vor eine große Herausforderung. Wir beraten Sie, wenn es darum geht die Emissionen in Ihrem laufenden Betrieb zu verringern, um den Auflagen gerecht zu werden.

    Behälterabdeckung freitragend ohne Mittelstütze

    EU-Maßnahmen zur Emissionsreduktion

    Im April 2018 wurde vom europäischen Parlament die Verordnung über die Einbeziehung der Emissionen und des Abbaus von Treibhausgasen aus Landnutzung, Landnutzungsänderungen und Forstwirtschaft (LULUCF) verabschiedet. Demnach ist jeder Mitgliedstaat verbindlich verpflichtet, die verbuchten Emissionen aus der Landnutzung vollständig auszugleichen.

    EU-Förderung für klimafreundliche Landwirtschaft

    Seit 2021 werden nun auch Emissionen aus Biomasse erfasst, die zu energetischen Zwecken genutzt wird, und auf die Klimaverpflichtungen jedes Mitgliedstaats angerechnet.

    Alle Mitgliedstaaten verfügen über einen finanziellen Rahmen, um Anreizen für eine klimafreundlichere Bewirtschaftung zu schaffen. Dadurch wird Landwirten und Landwirtinnen bei der Entwicklung klimaschonender landwirtschaftlicher Maßnahmen geholfen.

    Klimaschutzgesetz der deutschen Bundesregierung 2021

    Das von der Bundesregierung in 2021 neu aufgelegte Klimaschutzgesetz legt eine Reduktion der CO2 -Emissionen der Landwirtschaft bis 2030 auf 56 Mio. Tonnen fest.

    Zuschüsse bis zu 70%

    Maßnahmen zur Senkung der CO2-Emissionen werden in vielen Bundes­ländern mit hohen Zuschüssen von bis zu 70% gefördert. Auch für Aufrüstungen im Biogas-Bereich, die zur Reduktion von Stickstoffemissionen beitragen, können Fördergelder beantragt werden. Dazu zählen beispielsweise Abdeckungen für Güllebehälter. Die Behälterabdeckungen erfüllen die neuesten Regelungen zum Immissionsschutz.

    Imissionsschutz in der Landwirtschaft

    Biogas ist neben Sonnen-, Wasser-, und Windenergie eine der regenerativen Energiequellen, die zur Einsparung fossiler Brennstoffe beiträgt. Rund 44% der erneuerbaren Energien zur Wärme- und Stromerzeugung werden bundesweit aus Biomasse gewonnen (AGEE-Stat 2021).

    0
    Biogasanlagen

    erzeugen jährlich

    0
    Mrd.
    kWh Strom

    Seit 2012 sind Biogasanlagen mit nachwachsenden Rohstoffen oder Gülle als Substrate ab einer Produktionskapazität von 1,2 Mio. Kubikmetern immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftig. Außerdem müssen die Sicherheitstechnischen Anforderungen an Biogasanlagen (TRAS120) eingehalten werden.

    Immissionsschutzregeln

    Die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz (LAI) berücksichtigt unteranderem folgende Prüfaspekte bei Biogasanlagen:

    TRAS 120

    Die technischen Regeln für Anlagensicherheit im Biogas-Bereich umfassen unteranderem:

    Gut abgesichert mit AGROTEL Gülleabdeckungen und Gasspeichern

    Wir bieten zwei Emissionsschutzdächer, welche die neuesten Regelungen zum Immissionsschutz berücksichtigen. Auch unsere Doppelmembrangasspeicher mit Speichervolumen bis zu 50% sind TRAS120 konform.

    Freitragendes Kuppeldach

    Das freitragende Emissionsschutz-Kuppeldach eignet sich optimal für kleinere Behälter und kann während laufendem Betrieb montiert werden.

    Gasdichtes Biogasdach auf Stahlbeton Behälter

    Gasdichte Behälterabdeckung

    Das gasdichte Biogasdach vereint Abdeckung und Speicherfunktion in einem. Einschalig oder zweischalig ausgeführt, wird es durch eine Mittelstütze stabilisiert und an der Behälteraußenwand dicht und sicher abgespannt.

    Behälterabdeckung für Güllebehälter als Emissionsschutz

    Behälterabdeckung mit Mittelstütze

    Dank der integrierten Mittelstütze kann das Emissionsschutz-Kuppeldach Behälter mit bis zu 40 m Durchmesser, und mehr, überspannen. Die hochwertige Konstruktion verspricht Stabilität, auch bei extremen Wetterverhältnissen.

    Doppelmembrangasspeicher

    AGROTEL CenoTec Gasspeicher sind dank ihrer robusten Konstruktionsweise hocheffiziente Speicherlösungen. Sie sind für hohe Betriebsdrücke konzipiert.